N2Sun AG Moderator

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  • Lieber Herr Neba,
    vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider kann es immer mal wieder vorkommen, dass produktionsbedingt Abweichungen bei unserem Produkten vorkommen. Der unpassende Riegel sowie auch die verkratzen Einlegebleche werden von uns ersetzt. In der Zwischenzeit hatten Sie sicherlich auch schon Kontakt zu Ihrem Solarzaunberater. Dieser steht Ihnen jederzeit zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen.
    Hallo und herzlichen Dank für Ihre Anfrage!

    Unsere Anlagen werden normativ ausgelegt. Die Basisangaben kommen aus entsprechender Datenbank, welche dann abhängig vom Standort in die benötigte Form gebracht werden (das Vorgehen ist hierbei ebenfalls normativ geregelt.)

    Bereits durchgeführte Windkanaluntersuchungen stützen unsere Auslegung zusätzlich.
    Bei den in der entsprechenden Norm verwurzelten Basisangaben handelt es sich um Mittelwerte aus einem Turnus von 50 Jahren.
    Heißt, es ist davon auszugehen, dass veränderliche Wetterereignisse in entsprechender Revision berücksichtigt sein werden.

    Einen direkten Einfluss darauf haben wir aber nicht.

    Bei weiteren Fragen gerne melden!

    Sonnige Grüße vom Team der Next2Sun

    Lieber Martin,

    wir kommen nochmal auf die Anfrage zurück. Inzwischen ist das BMF-Schreiben veröffentlicht: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2023-02-27-nullsteuersatz-fuer-umsaetze-im-zusammenhang-mit-bestimmten-photovoltaikanlagen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
    Wir können somit bestätigen, dass unser Solarzaun unter diese Neuregelung fällt, sofern der Käufer die in §12 Abs. 2 UStG beschriebenen Voraussetzungen erfüllt.

    Sonnige Grüße vom Team der Next2Sun

    Dear Koko,

    feel free to send us an enquiry via https://next2sun.com/en/contact/ and we will provide you with the required documents.

    Best regards
    Your Next2Sun Team

    Lieber Alf,
    herzlichen Dank für Nachricht. Eine verbindliche Auskunft können wir hierzu nicht geben, diese kann nur durch die zuständigen Stellen erfolgen, die „greening“-Maßnahmen letztlich anerkennen müssen.
    Unsere Einschätzung ist folgendermaßen:
    Wir gehen davon aus, dass „greening“ Maßnahmen grundsätzlich auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Sinne des Prämienrechts möglich sind. Also bei Agri-PV auf den Flächen, die nach den Regelungen der Direktzahlungsdurchführungsverordnung förderfähig sind, wenn sie landwirtschaftlich genutzt werden.
    Demnach ist es kurz gesagt so, dass ein Anteil an der Gesamtfläche von pauschal 15% „unter den Modulreihen“ nicht prämienberechtigt (und damit vermutlich auch nicht als Stilllegung/greening anerkennungswürdig) ist, während die (ebenso pauschalen) 85% „zwischen den Reihen“ als landwirtschaftliche Nutzfläche anerkannt sind.
    Daraus ergibt sich aus unserer Sicht, dass diese (85%) Fläche auch als Stilllegung/greening Fläche genutzt werden kann – natürlich unter allen weiteren Bedingungen/Voraussetzung im Gesamtkontext des Betriebes.
    Somit könnten z.B. bei 10m Reihenabstand überall zwischen den Reihen auf einer Breite von 8,50m greening-Maßnahmen erfolgen, während diese auf den 1,50m unter den Modulreihen natürlich auch gemacht werden dürfen, dort aber nicht anerkannt würden.
    Sonnige Grüße vom Team der Next2Sun
    Lieber Martin,

    herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir rechnen damit, dass unsere Module unter diese Neuregelung fallen, sofern der Käufer der Betreiber der Anlage ist und unter der kWp-Grenze von 30kWp bleibt. Allerdings ist die Sachlage noch unklar. Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Paragraphen 12 Abs. 3 UStG werden ein Gegenstand einen BMF-Schreibens sein, welches aktuell vorbereitet und mit den Ländern noch abgestimmt werden muss.

    Sonnige Grüße vom Team der Next2Sun

    Lieber Martin,

    herzlichen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an unserem Solarzaun.

    Zu Ihrer 1. Frage: Den Premium Solarzaun zur Selbstmontage können Sie gerne bei uns erwerben,

    Schreiben Sie uns doch am besten über unser Kontaktformular https://next2sun.com/kontakt/

    Dann haben wir Ihre E-Mail-Adresse und können Ihnen alle weiteren Informationen zusenden.

    Herzlichen Dank und viele Grüße vom Team der Next2Sun

    @SolarzaunInteressent
    Herzlichen Dank für Ihre Frage.
    Beim Next2Sun Premium Solarzaun können Absätze von 10 cm , 15 cm und 20 cm überwunden werden. Nach einem größeren Absatz kann aber jederzeit mit einen neuen Startelement begonnen werden.
    Beim Next2Sun Solarzaun und bei Agri-PV kann standardmäßig eine Neigung von bis zu 10° überwunden werden.
    Ab einer Anlagengröße von ca. 1 MW ist eine individuelle Anpassung an das Gelände mit bis zu 20° oder auch mehr Gefälle möglich. Hier würde das Gestellsystem auf die Anforderungen angepasst und individuell produziert werden.
    Sonnige Grüße von Ihrem Team der Next2Sun
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