Lieber Martin,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Wir rechnen damit, dass unsere Module unter diese Neuregelung fallen, sofern der Käufer der Betreiber der Anlage ist und unter der kWp-Grenze von 30kWp bleibt. Allerdings ist die Sachlage noch unklar. Erläuterungen zu den einzelnen Tatbestandsmerkmalen des Paragraphen 12 Abs. 3 UStG werden ein Gegenstand einen BMF-Schreibens sein, welches aktuell vorbereitet und mit den Ländern noch abgestimmt werden muss.
Sonnige Grüße vom Team der Next2Sun